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Aussage
Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zum Verdachtsfall AfD fußt auf einer Fehlinterpretation des Grundgesetzes, indem es darauf abstellt, dass ein ethnischer Volksbegriff mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. [...] Der ethnische Volksbegriff stört [...] auf dem Weg in die multikulturelle Gesellschaft, die mehr oder weniger zur Staatsdoktrin erhoben wird. Also wird dem ethnischen Volksbegriff angedichtet, er grenze notwendigerweise alles Fremde aus, was natürlich nicht stimmt. Diese Fehlinterpretation ist aber notwendig, um über Fremdenfeindlichkeit die Argumentationskette zu extrem bzw. extremistisch zu schließen.
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